Das Kunstrückgabegesetz 1998 und weitere rechtliche Grundlagen
Nach 1945 setzte die Republik Österreich mehrere Maßnahmen im Bereich der Kunstrestitution, eine vollständige Rückstellung der entzogenen Objekte ist bisher aber noch nicht erfolgt. Seit 1998 hat daher eine Vielzahl von gesetzgeberischen Initiativen weitere Rahmenbedingungen für die Rückgabe von entzogenen Kunst- und Kulturgegenständen geschaffen.
Vorreiter war hierbei der Bund, der 1998 mit dem Kunstrückgabegesetz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen regelte. 11 Jahre später wurde der Anwendungsbereich des Kunstrückgabegesetzes durch eine Novelle (BGBl. I Nr. 117/2009 vom 23. November 2009) erweitert und an die in den Jahren gesammelten Erfahrungen in der Provenienzforschung angeglichen.
Auch die Stadt Wien hat sich seit dem Gemeinderatsbeschluss von 1999 zur Provenienzforschung und Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Museen und Sammlungen der Stadt Wien verpflichtet.
Darüber hinaus ergingen auch in den anderen Bundesländern Gesetze oder Regierungsbeschlüsse zur Kunstrückgabe.
Kunstrückgabe des Bundes
Nationalfondsgesetz
Bundesgesetz vom 30. Juni 1995 über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
StF: BGBl. Nr. 432/1995 idF BGBl. I Nr. 19/2003
Kunstrückgabegesetz
Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz - KRG)
BGBl. Nr. I 181/1998 idF BGBl. I 117/2009
Kunstrückgabe der Länder und Gemeinden
Burgenland
Kärnten
Gesetz vom 16. Juni 2003 über Restitutionsmaßnahmen für Opfer das Nationalsozialismus
LGBl. Nr. 49/2003 (Kärntner Restitutionsgesetz)
Niederösterreich
Oberösterreich
Landesgesetz vom 10. April 2002 über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus
LGBl. Nr. 29/2002 (Oberösterreichisches Restitutionsgesetz)
Steiermark
Landesverfassungsgesetz vom 14. März 2000 über die Rückgabe oder Verwertung von Kunstgegenständen und Kulturgütern, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen worden sind
LGBl. Nr. 46/2000